Mediation
Die Fachanwaltskanzlei für Erbrecht und Familienrecht Bäumker & Fuchs bietet
bereits seit 1999 als alternatives Konfliktlösungsmodell auch Verfahren im
Rahmen einer Mediation an. Im Vordergrund steht hierbei die eigenverantwortliche
und freiwillige Arbeit der Parteien an einer Lösung der streitigen Themen für
die Zukunft unter Leitung der Mediatorin.
Diese Lösung orientiert sich dabei an den Bedürfnissen und Interessen der
Parteien und nicht in erster Linie an Rechtspositionen.
Dies bedeutet allerdings nicht, dass die Rechtspositionen dabei außen vor
bleiben. Nur mit einer Informiertheit hierüber können Vereinbarungen auf
Augenhöhe getroffen werden.
Mediation ersetzt mithin keine Rechtsberatung.
Mediation ist auch keine Therapie.
Hilfreich kann ein Mediationsverfahren insbesondere dann sein, wenn zwischen den
Parteien auch in Zukunft absehbar Kontakt bestehen bleibt.
Sei es durch verwandtschaftliche Bande oder insbesondere im Rahmen von
Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen, wenn gemeinsame oder einseitige Kinder
vorhanden sind.
Auch die Erarbeitung erbrechtlicher Gestaltungen unter Berücksichtigung der
Interessen aller Kinder und der Eltern, Pflichtteilsansprüchen und sonstiger
erbrechtlicher Bindungen ist ein wichtiges Themenfeld.
Hier können Regelungen unter Einbezug aller Beteiligter sowohl als Vorsorge in
der Familie gefunden werden, als auch nach Eintritt des Erbfalls.
Dies gehört in professionelle erfahrene Hände.
Die Umsetzung erarbeiteter gewünschter Vereinbarungen in die konkrete,
verbindliche juristische Form ist dabei selbstverständlich durch die
Rechtsanwaltskanzlei Bäumker & Fuchs gewährleistet.
Sprechen Sie uns einfach per E-Mail oder telefonisch an.
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